Photovoltaik 0% MwSt §12 Abs. 3 UStG

PHOTOVOLTAIK 0% USt - §12 ABS. 3 USTG

Diese Angebote richten sich an Betreiber einer Photovoltaikanlage,

  • die entweder auf oder in der Nähe von einem begünstigten Gebäude i.S.d. § 12 Abs. 3 Nr. 1 S. 1 UStG (Privatwohnung, Wohnungen oder öffentliches oder anderes Gebäude, das für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt wird) installiert ist oder installiert wird oder
  • deren installierte Bruttoleistung laut Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 Kilowatt (peak) beträgt oder betragen wird.

Sofern Sie sich unsicher sind, ob Sie die Voraussetzungen nach § 12 Abs 3 UStG erfüllen, sollten Sie sich an einen Steuerberater wenden.